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Kyrill, Friederike, Sabine, Ignatz, Zeynep – vielen werden diese Namen noch als Bezeichnungen verheerender Unwetter bekannt sein. Und viele Menschen haben die Bilder dieser schweren Unwetter der letzten Jahre noch im Kopf. Die Gefahr von starkem Sturm oder gar Orkan besteht grundsätzlich zu jeder Jahreszeit. Während im Sommer eher kurzzeitige Sommergewitter für stürmische Verhältnisse sorgen, sind Sturm- und Orkantiefs hingegen im Herbst und Winter die Auslöser für ungemütliche Stunden. 

Stürme auch in Rheurdt eine Gefahr

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) misst die Windstärke mithilfe der sogenannten Beaufort-Skala. Der Skala zufolge spricht man beim Beaufort-Grad 9 („Windstärke 9“) von Sturm. Starke Böen zwischen 75 und 88 Kilometern pro Stunde können dann dafür sorgen, dass Äste abbrechen und kleinere Schäden an Häusern entstehen. Bei Winden zwischen 89 und 102 km/h (10 Bft) spricht man bereits von schwerem Sturm mit der Gefahr von umknickenden Bäumen und schweren Sturmschäden. Orkanartiger Sturm (11 Bft) und Orkan (12 Bft) mit Windgeschwindigkeiten deutlich über 100 Kilometern pro Stunde verursacht letztlich flächendeckende Schäden.

Obwohl starke Winde häufiger in der Nordhälfte Deutschlands und in exponierten Lagen auftreten, zeigt die Windsstatistik des Deutschen Wetterdienstes deutlich, dass auch in Rheurdt schwere Sturm- oder Orkanereignisse nicht selten sind. Im Durchschnitt wurde zwischen 1981 und 2010 ein Mal im Jahr ein Windereignis mit der Windstärke 11 oder 12 in unserer Region gemessen. Nicht selten wird der Sturm von starkem Regen begleitet und sorgt für teils große Schäden. 

Somit sind auch unwetterbedingte Einsätze, insbesondere Wasser- und Sturmschäden, in unseren Einsatzstatistiken keine Seltenheit. 

Gezielte Vorbereitungen seitens der Bürgerinnen und Bürger können helfen, schwerwiegende Schäden zu verhindern oder zu minimieren. Und auch wenn die Naturgewalt zu stark ist und es zu einem Sturmschaden gekommen ist, gibt es einiges zu beachten. Welche Tipps zu befolgen sind, erfahrt ihr in diesem Ratgeber.

Vorbereitung – wie schütze ich mich am besten?

Grundsätzlich unterliegen alle Bürgerinnen und Bürgern der sogenannten Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, dass insbesondere Haus- und Wohnungseigentümer dafür Sorge zu tragen haben, dass sich ihr Hab und Gut in einem sichereren Zustand befindet. Jeder, der eine Gefahrenquelle schafft oder eine potenzielle Gefahrenquelle unterhält (z.B. Haus), hat die Pflicht, alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern. Kurzum: Bei einem Sturm sind entsprechende Vorbereitungen erforderlich. Das sind unter anderem die Folgenden: 

  • Gartenmöbel, Spielgeräte und andere mobile Teile reinholen oder festzurren
  • Blumenkübel und sonstige Dekorationsgegenstände von Balkonen und Fensterbänken entfernen
  • Autos nicht unter Bäumen oder direkt an Hauswänden parken 
  • Alle Fenster und Türen sowie Fensterläden/Rolladen schließen
  • Lose Teile von Baugerüsten entfernen (Eimer, Platten, Gasflaschen etc.)
  • Tiere in Sicherheit bringen
  • Stoffstoren (Markisen) und aussenliegende Lamellenstoren ein- bzw. hochfahren
  • Glasgewächshäuser mit Brettern oder Holzplatten schützen
  • Während des Sturms – sofern möglich – in der Wohnung aufhalten
  • Spaziergänge in Wäldern vermeiden (auch noch Tage nach dem Sturm)
  • Bei unvermeidbaren Autofahrten vorsichtig und langsam fahren
  • Zu leerende Mülltonnen so an die Straße stellen, dass sie nicht über die Straße geweht werden können
  • Wachsam gegenüber ungewöhnlichen Geräuschen sein (klappernde Dachziegel, wackelnde Verkleidungen, knackende Äste, etc.)
  • Überprüfen, ob Taschenlampen bzw. eine Notstromversorgung vorhanden ist, da die Gefahr von Stromausfällen besteht
  • Gefahrenstellen bis zum Eintreffen von Einsatzkräften absichern (Warndreieck, Warnblinker)

Und ganz wichtig: Informieren Sie sich mit Hilfe einschlägiger, verlässlicher Quellen über die Gefahrenlage. Installieren Sie die WarnWetter-App des Deutschen Wetterdienstes und die Warn-App NINA des BBK.

Sturmschaden – was tun?

Trotz aller Vorkehrungen sind gewisse Sturmschäden schlichtweg unvermeidbar. Umgewehte Bauzäune und Straßenschilder, abgebrochene Äste, entwurzelte Bäume – das sind die klassischen Einsätze der Feuerwehr. Aber auch instabile Baugerüste, herabfallende Dachziegel oder Bäume, die gefährlich in den Verkehrsbereich ragen, rufen die Feuerwehr auf den Plan, sobald es stürmisch wird. Bei allen genannten Szenarien handelt es sich tatsächlich um echte Notfälle, bei denen zeitig gehandelt werden muss. Somit gilt bei allem, was Menschen, Tiere und Sachwerte gefährdet oder bereits Schaden angerichtet hat: Notruf 112 wählen! Die Feuerwehr hält spezielles Material und die richtigen Taktiken für Sturmlagen bereit. 

Der Einsatz der Feuerwehr ist allerdings nur angemessen, erforderlich und gerechtfertigt, wenn erheblicher Kraft- oder Maschinenaufwand (Motorsägen, Drehleiter, Tauchpumpen etc.) zur Beseitigung der Schäden notwendig ist. Reinigungsarbeiten von kleinen Ästen und Laub oder die Beseitigung von wenigen Zentimetern Wasser im heimischen Keller sind nicht Aufgabe der Feuerwehr. So werden auch umgestürzte Bäume von der Feuerwehr nur dann entfernt, wenn eine unmittelbare Behinderung oder Gefährdung für Verkehr, Sachwerte oder Personen besteht. Nämlich unter anderem dann, wenn die Bäume auf Straßen oder Häuser gekippt sind, oder zu kippen drohen. Die Feuerwehr greift nicht ein, wenn Bäume auf Privatgrundstücken umgestürzt sind – es sei denn es liegt eine akute Gefährdungslage vor. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Beseitigung des Sturmschadens ein Fall für Gärtner*innen, Baumfäller*innen oder Hausverwalter*innen.

Bei sogenannten Flächenlagen – also schweren Sturmereignissen, die innerhalb kürzester Zeit zu vielen Notrufen führen – arbeitet die Feuerwehr ihre Einsätze nach Priorität ab. Einsätze, bei denen akut ein Menschenleben gefährdet ist oder extreme Gefahr in Verzug ist, werden zuerst abgearbeitet werden. Es folgen schwere Sturmschäden mit großen Sach- oder Umweltschäden. Erst dann werden sogenannte Bagatell-Einsätze abgearbeitet. Dadurch kann es vorkommen, dass hilfeersuchende Bürgerinnen und Bürger gelegentlich etwas länger auf das Eintreffen der Feuerwehr warten müssen. Außerdem kann es sein, dass zunächst ein Führungsdienst der Feuerwehr zur Erkundung und Lageeinschätzung vorbeikommt, um die Dringlichkeit zu bewerten. Flächenlagen sind für die Feuerwehr eine ebenso besondere Ausnahmesituation wie für die Bürgerinnen und Bürger – daher bittet die Feuerwehr Rheurdt in diesen Fällen einmal mehr um Verständnis!

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