Wie muss ich mich verhalten, wenn sich ein Fahrzeug mit Blaulicht und Martinhorn nähert?
Sicherlich habt ihr euch auch schon einmal gefragt, warum die Feuerwehr auch des nachts mit eingeschaltetem Blaulicht und lautem Martinhorn zum Einsatz fährt. Muss das sein? Und ist das überhaupt rechtens? Ganz eindeutig: Ja! Warum das Blaulicht allein wertlos ist, erklären wir euch in diesem Beitrag.
Doch von vorn: Für die Angelegenheit gibt es natürlich eine gesetzliche Grundlage, die bei Einsätzen von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wie der Feuerwehr, der Polizei, des Rettungsdienst oder des THW gilt. Die wichtigsten Paragraphen sind die §§35 und 38 der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Diese besagen, dass sich die Feuerwehr im Einsatzfall nicht wie alle anderen Verkehrsteilnehmer*innen an alle Vorschriften der StVO zu halten hat.
Die Feuerwehr darf mit Sonder- und Wegerechten unter anderem
- im absoluten Halteverbot halten oder parken,
- schneller fahren, als es uns durch Straßenschilder oder Ortseingangsschilder geboten ist,
- in gesperrte Bereiche einfahren,
- rote Ampeln überqueren,
- Stopp- und Vorfahrt-achten-Schilder überfahren.
Dies darf die Feuerwehr aber ausschließlich im Einsatzfall und nur, wenn dabei keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Zudem muss die Verhältnismäßigkeit stimmen. Denn um eine Katze vom Baum zu retten, muss man nicht mit 80 km/h durch die Ortschaft fahren.
Aus Gründen der Rechtssicherheit und des Versicherungsschutzes muss die Feuerwehr bei der Inanspruchnahme von Wegerechten (Überfahren von Kreuzungen, Ampeln etc.) Blaulicht und Martinhorn einschalten. Auch nachts. Wird nur das Blaulicht genutzt, hat die Feuerwehr kein Wegerecht. Kommt es dann zu einem Unfall, müssen sich die freiwilligen Feuerwehrmitglieder vor Gericht erklären.
Wenn Ihr Martinhorn hört, solltet ihr umsichtig sein und schauen, von wo das Signal kommt. Nähert sich ein Einsatzfahrzeug von hinten, ist Platz zu schaffen. Dabei dürft ihr euch an Ampel auch bei Rot vorsichtig in die Kreuzung hinein tasten, wenn der Weg ansonsten durch Fahrzeuge versperrt wäre. Kommt das Einsatzfahrzeug von links oder rechts, hat es natürlich auch Vorrang. Bremst vorsichtig ab und lasst es passieren.
Die Geschichte des Martin(s)horns
Jedes kleinde Kind kennt das bekannte Signal bei Rettungsfahrzeugen von Feuerwehr und Polizei. Das Martinhorn. Die auf- und abheulende Fanfare gibt es seit dem 19. Jahrhundert und hat nichts mit dem heiligen Martin zu tun. Benannt ist es nach dem Familiennamen des Herstellers „Deutsche Signal-Instrumentenfabrik Max B. Martin“. Die traditionsreiche Firma fertigte ab 1880 Rufhörner, Jagdhörner, Kavallerie-Trompeten und Fanfaren-Trompeten für zwei- oder viertönige Signale. Das damals „Kaiserfanfare“ genannte Signal „bald hier, bald da“, kündigte die nahende Ankunft der Kaiserfamilie an. So wurden diese Signale dann auch später bei den Freiwilligen Feuerwehren, die sich in dieser Zeit gründeten, nach und nach eingesetzt.
Zusammen mit Feuerwehr und Polizei entwickelte man später ein Horn, das als Sondersignal und Warnvorrichtung mit einer Folge verschieden hoher Töne für bevorrechtigte Wegebenutzer gesetzlich vorgeschrieben wurde. Seit dieser Zeit gibt es die geschützte Wortmarke „Martin-Horn“. Das bindende „s“ (Martinshorn) hat sich im Laufe der Zeit einfach dazwischen gemogelt.
Das überallbekannte „tatü tata“ ist wegen der durchdringenden und trompetenartigen Töne und einer Lautstärke von rund 125 db(A) unüberhörbar. Natürlich versuchen die Einsatzkräfte der Feuerwehr nachts auf die Bürgerinnen und Bürger Rücksicht zu nehmen und das Martinhorn „sparsam“ zu benutzen.